Skip to main content

DIGITALPAKT

DIGITALPAKT

Ihr Weg zur digitalen Schule

Ihr Weg zur digitalen Schule

Digitalpakt

DigitalPakt Schule – wer, wie, was?

Der DigitalPakt Schule dient dem Ziel, eine sinnvolle Ausstattung der Schulen und grundlegende digitale Infrastrukturen (wie z.B. Verkabelung und WLAN) zu schaffen. Auch digitale Tafeln oder Lernplattformen sind im DigitalPakt förderfähig. Dabei unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden mit insgesamt 5 Milliarden Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.

DigitalPakt Schule – wer, wie, was?

Der DigitalPakt Schule dient vorwiegend dem Ziel, eine bessere Ausstattung der Schulen und grundlegende digitale Infrastrukturen (wie z.B. Verkabelung und WLAN) zu schaffen. Auch digitale Tafeln oder Lernplattformen sind im DigitalPakt förderfähig. Dabei unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden mit insgesamt 5 Milliarden Euro für Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur.

Ob DigitalPakt oder Zusatzvereinbarungen

Ob DigitalPakt oder Zusatzvereinbarungen

– die thinkRED hilft Ihnen durch den Antrags-Dschungel”! 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zahlreiche Förderprogramme ins Leben gerufen, deren Maßnahmen die Digitalisierung in Schulen und die Vermittlung von digitalen Kompetenzen vorantreiben sollen. Und der DigitalPakt 2.0 ist schon avisiert.

Wir als thinkRED haben den Überblick, was in welchem Programm länderspezifisch förderfähig ist, und unterstützen Sie umfassend in jeder Phase der Mittelbeantragung. 
Gut zu wissen: Unsere Beratungsleistungen sind in den meisten Bundesländern über den DigitalPakt förderfähig! 

Was wird gefördert?

Was wird gefördert?

  • Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen;

  • schulisches WLAN;

  • Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote);

  • Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehörigen Steuerungsgeräten) zum Betrieb in der Schule;

  • digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;

  • schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphone) unter bestimmten Bedingungen

Die Umsetzung des DigitalPakts…

Die Umsetzung des DigitalPakts…

… ist Sache des Bundeslandes, daher ist die jeweilige Förderrichtlinie von zentraler Bedeutung für die Beantragung der Mittel. Die Förderrichtlinien geben an, wo Anträge bearbeitet und bewilligt werden, und enthalten spezifische Fristen, bis wann die Beantragung der Mittel stattgefunden haben muss.

Frist verschwitzt oder noch massig Zeit? Wir haben den Überblick!

Baden-Württemberg

Beantragung der Mittel bis 30.04.2022

Bayern

Beantragung der Mittel bis 31.12.2021

Berlin

Beantragung der Mittel bis 31.12.2023

Brandenburg

Beantragung der Mittel bis 30.09.2020

Bremen

Beantragung der Mittel bis 16.05.2024

Hamburg

Beantragung der Mittel bis 15.04.2024

Hessen

Beantragung der Mittel bis 31.12.2021

Mecklenburg-Vorpommern

Beantragung der Mittel bis 31.12.2024

Niedersachsen

Beantragung der Mittel bis 16.05.2023

Nordrhein-Westfalen

Beantragung der Mittel bis 31.07.2022

Rheinland-Pfalz

Beantragung der Mittel bis 16.05.2022

Saarland

Beantragung der Mittel bis 16.05.2022

Sachsen

Beantragung der Mittel bis 30.09.2020

Sachsen-Anhalt

Beantragung der Mittel bis 31.12.2021

Schleswig-Holstein

Beantragung der Mittel bis 31.12.2022

Thüringen

Beantragung der Mittel bis 31.12.2022

Weitere Förderprogramme

Im Zuge der Corona-Pandemie ist der DigitalPakt Schule im Jahr 2020 um drei Zusatzvereinbarungen von insgesamt 1,5 Milliarden Euro erweitert worden: Sofortausstattung, Administration, Leihgeräte für Lehrer. Während vielerorts die Fristen für die Corona-Hilfen I und III bereits ausgelaufen sind, ist insbesondere die zweite Zusatzvereinbarung zur Entlastung der schulischen IT-Administrator*innen spannend:

Zweite Zusatzvereinbarung „Administration“

Die Zusatzvereinbarung „Administration“ dient der Förderung von digitalen Fortbildungsmaßnahmen und zielt auf eine Qualifikation von Administrator*innen ab, die sich an Schulen um die digitale Technik kümmern. Mit der Bund-Länder-Vereinbarung können weitere 500 Millionen Euro zum Ausbau der Administration der IT des Trägers oder der Schule fließen. Diese Förderrichtlinie zielt insbesondere darauf ab, die Stadtverwaltung und deren IT zu entlasten.

Fündig geworden?

Wir helfen Ihnen gerne mit einer persönlichen Beratung weiter.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner