Digitale Ausstattung von Lehrkräften
Neben dem Sofortausstattungsprogramm hat der Bund eine weitere Vereinbarung mit den Ländern getroffen, um die Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen dienstlichen Endgeräten zu fördern. Investiert werden zusätzlich 500 Millionen Euro in mobile Endgeräte für Lehrkräfte, die zum Erledigen dienstlicher Aufgaben genutzt werden können.
Förderfähig sind Laptops, Notebooks und Tablets bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 500 Euro pro mobilem Endgerät. Das Beschaffungsprogramm schließt die Inbetriebnahme und der dafür notwendigen Software sowie Zubehör für den Einsatz der Geräte mit ein.
Die Geräte müssen in die Infrastruktur der Schule eingebunden und zentral verwaltet werden. Darüber hinaus ist der Zuwendungsempfänger in der Pflicht, auf die Förderung durch das Land hinzuweisen, zum Beispiel durch einen Aufkleber oder eine Gravur auf dem mobilen Endgerät. Frist für die Mittelbeantragung des Sofortausstattungsprogramms und des Förderprogramms für dienstliche Endgeräte für Lehrkräfte ist der 31. Juli 2021.
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